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Staatliche Förderung

Förderungen für den Umbau: Modernisieren und Sanieren, sowie Neubau

Sicherheit Zuhause
Hebe 2

Ob Hauskauf, Hausbau, Energieeffizientes Bauen und Sanieren oder
Altersgerecht Umbauen und Einbruchschutz:

Eine Kombination der Förderung durch KfW und BAFA bietet sich durchaus an – allerdings dürfen
KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss in der Summe die Investitionskosten nicht übersteigen.

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Bis zu 20% Zuschuss für deine neuen Fenster und Türen, über den direkten Steuerabzug bei der Einkommensteuer über 3 Jahre

Profitiere jetzt beim Austausch von Fenster und Türen, sowie den dazugehörigen Nebenarbeiten von dem BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM ) ,
oder über den Steuerabzug über 3 Jahre

Steuerliche Förderung
nach §35c EStG

Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

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Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung. Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden

  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken

  • Die Wärmedämmung von Dachflächen

  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren

  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage

  • Die Erneuerung der Heizungsanlage

  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

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Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.

  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt. Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.

  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

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Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig. Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.

  • Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum

  • Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn)

  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.

  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)

  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)

  • Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.

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Wie komme ich an den Zuschuss?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.

  • Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie einfach die Handwerkerrechnung und eine Bescheinigung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.

  • Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.

  • Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen: - Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme - Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme - Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme

  • Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.

  • Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.

BAFA Zuschuss –
BEG EM

01
Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung. Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden

  • Die Wärmedämmung von Dachflächen

  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken

  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren

  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage

  • Die Erneuerung der Heizungsanlage

  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

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Wie hoch ist die staatliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung beträgt 15% der gesamten Material- und Lohnkosten.

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.

  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt. Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 30.000 EUR je Wohneinheit, (bei einem 2-Familien Haus 60.000 EUR ) investiert werden.

  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

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Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder Sie sind Ersterwerber eine sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung

  • Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse)

  • Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.

  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.

  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)

  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)

  • Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.

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Wie komme ich an den Zuschuss?
  • Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die ‚Bestätigung zum Antrag‘. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig Seit dem 01.01.2024 ergibt sich hier eine Aenderung

  • Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss.

  • Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung

  • Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung‘ und erhalten den BAFA Zuschuss ausbezahlt.

  • Achtung: Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Wie bekomme ich den 5% Extra Bonus (iSFP)?

Der iSFP bringt für Eigentümer 5% mehr Förderung. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen 15% BAFA-Zuschuss für neue Fenster und Türen noch einen extra Bonus in Höhe von 5%!

Warum lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan ?

15 Jahre lang die Möglichkeit Schritt-für-Schritt eine Teilmodernisierung vorzunehmen und immer den BAFA Zuschuss + 5% extra Bonus gesichert.

Rechenbeispiele 2022 kleiner

Die Förderungen im Überblick

  • Hauskauf: Wohn-Riester, soziale Wohnraumförderung, Fördermittel der KfW, eventuell: Bundesland, Stadt oder Gemeinde, selten Kirchen
  • Hausbau: Wohn-Riester, soziale Wohnraumförderung, Fördermittel der KfW, eventuell: Bundesland, Stadt oder Gemeinde, Kirchen
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren: KfW, BAFA, eventuell auch Bundesland
  • Altersgerecht Umbauen und Einbruchschutz: KfW, eventuell auch Bundesland
  • Mit dem Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP ), bis 60.000,- € pro Wohneinheit

Beispiele der KFW- und BAFA Förderung

01Altersgerechtes Umbauen und Einbruchschutz

Barrierefreie Eingänge, schwellenlose Duschen, Alarmanlagen: Die KfW-Bank fördert diese durch zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse.

02Energieeffizient sanieren

Wer seine Immobilie energieeffizient sanieren will, kann von der KfW-Bank Zinsgünstige Darlehen bekommen. Je energieeffizienter, desto höher ist der KfW-Kredit für die Sanierung

03Wohngebäude Kredit

Im Rahmen des Programms vergibt die KfW Förderkredite, für Energieeffizient Haus bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit,

04Einzelmaßnahmen

Die förderfähigen Kosten für den BEG Zuschuss sind pro Antrag und Kalenderjahr auf max. 30.000 € je Wohneinheit, ( 2-Familienhaus 60.000 € ) und 600.000 € pro Gebäude gedeckelt, die förderfähigen Kosten müssen min. 2000 € betragen

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IC WUEBA Soerth 2021 121

Peter Wall und Michael Boer

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